Auf den Punkt
Welche Möglichkeiten gibt es, zu Hause gepflegt zu werden?
Die eigene Wohnung ist der Ort, an dem die meisten Menschen auch bei Pflegebedarf bleiben möchten. Dieser Überblick zeigt, welche Wege der häuslichen Pflege es gibt, welche Leistungen sie tragen und wie Angehörige entlastet werden.
Die Wege der Pflege zu Hause
Häusliche Pflege lässt sich auf mehrere Arten organisieren – oft in Kombination:
- Pflege durch Angehörige, finanziert über das Pflegegeld
- ambulanter Pflegedienst über die Pflegesachleistung
- Kombination aus Pflegegeld und Pflegedienst
- eine 24-Stunden-Betreuung als Alternative zum Heim
- ergänzend Tages- oder Nachtpflege
Geld und Leistungen im Überblick
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen:
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Dazu kommen weitere Hilfen: der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, bis zu 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, ein Zuschuss für einen Hausnotruf sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als Auszeit für die Pflegenden.
Die Wohnung anpassen
Damit die Pflege zu Hause gelingt, hilft eine altersgerechte Wohnung. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – etwa für einen barrierefreien Umbau des Bades, Haltegriffe oder einen Treppenlift. Hinzu kommen technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett.
Entlastung für pflegende Angehörige
Pflege zu Hause ist anstrengend. Nutzen Sie die Angebote zur Entlastung:
- Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson eine Auszeit braucht
- Kurzzeitpflege für die vorübergehende Versorgung im Heim
- kostenlose Pflegekurse und Pflegeberatung
- auf die eigene Gesundheit achten und Hilfe rechtzeitig annehmen
