Pflege zu Hause mit Pflegedienst

Betreuungsvollmacht

Auf den Punkt

Wie funktioniert Pflege zu Hause mit einem Pflegedienst?

Bei der Pflege zu Hause mit ambulantem Pflegedienst kommen examinierte Pflegekräfte regelmäßig in die Wohnung und übernehmen Körperpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Hilfe. Finanziert wird das ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung – sie lässt sich mit dem Pflegegeld kombinieren.

Wenn Angehörige die Pflege nicht allein stemmen können, ist der ambulante Pflegedienst eine wichtige Stütze. So setzt sich seine Arbeit zusammen und so wird sie finanziert.

Was ein ambulanter Pflegedienst leistet

Ein Pflegedienst übernimmt je nach Bedarf:

  • Grundpflege – Waschen, An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Mobilität
  • Behandlungspflege – Medikamente, Verbände, Injektionen (auf ärztliche Verordnung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung – etwa Hilfe im Haushalt und beim Einkauf
  • Beratung der pflegenden Angehörigen

Finanzierung über die Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistung direkt an den Dienst. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) pro Monat
Pflegegrad Betrag pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €
  • Pflegegrad 1 erhält keine Pflegesachleistung; nur den Entlastungsbetrag.
  • Beträge werden direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Die Sachleistung lässt sich mit dem Pflegegeld als Kombinationsleistung verbinden, wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen. Zusätzlich steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Den richtigen Pflegedienst auswählen

Vor dem Vertragsabschluss lohnt ein Vergleich:

  • schriftlicher Leistungs- und Kostenvoranschlag
  • Erreichbarkeit, Notdienst und Zuverlässigkeit
  • möglichst feste Bezugspersonen statt ständig wechselnder Kräfte
  • ein transparenter Pflegevertrag
Ambulante Pflege im Überblick Alle Leistungen des Pflegedienstes auf einen Blick. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Kasse den Pflegedienst?
Die Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich nur der Entlastungsbetrag von 131 Euro für einen Dienst nutzen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, gibt es anteilig Pflegegeld dazu (Kombinationsleistung).

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46