Auf den Punkt
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille zählt, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Entscheidend ist, dass sie konkret formuliert ist – sonst ist sie unwirksam.
Was die Patientenverfügung regelt
Sie beschreibt für bestimmte Situationen, welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen:
- lebenserhaltende Maßnahmen und Wiederbelebung
- künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- künstliche Beatmung
- Schmerz- und Symptombehandlung sowie Sterbebegleitung
Worauf es bei der Formulierung ankommt
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen nicht aus. Eine Patientenverfügung muss konkret beschreiben, in welchen Situationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Überprüfen und unterschreiben Sie das Dokument regelmäßig erneut, damit klar bleibt, dass es noch Ihrem Willen entspricht.
Kombination mit der Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung sagt, WAS medizinisch geschehen soll – die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER diesen Willen gegenüber Ärzten durchsetzt. Erst beide Dokumente zusammen sorgen für eine lückenlose Vorsorge.
Die Vorsorgevollmacht Bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt. Mehr erfahren