Patientenverfügung: medizinische Wünsche rechtssicher festlegen

Auf den Punkt

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – etwa lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Beatmung. Ärzte und Angehörige sind an eine konkret formulierte Patientenverfügung gebunden.

Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille zählt, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Entscheidend ist, dass sie konkret formuliert ist – sonst ist sie unwirksam.

Was die Patientenverfügung regelt

Sie beschreibt für bestimmte Situationen, welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen:

  • lebenserhaltende Maßnahmen und Wiederbelebung
  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • künstliche Beatmung
  • Schmerz- und Symptombehandlung sowie Sterbebegleitung

Worauf es bei der Formulierung ankommt

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen nicht aus. Eine Patientenverfügung muss konkret beschreiben, in welchen Situationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Überprüfen und unterschreiben Sie das Dokument regelmäßig erneut, damit klar bleibt, dass es noch Ihrem Willen entspricht.

Kombination mit der Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung sagt, WAS medizinisch geschehen soll – die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER diesen Willen gegenüber Ärzten durchsetzt. Erst beide Dokumente zusammen sorgen für eine lückenlose Vorsorge.

Die Vorsorgevollmacht Bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Ist eine Patientenverfügung für Ärzte verpflichtend?
Ja. Ist sie konkret formuliert und trifft auf die aktuelle Situation zu, sind Ärzte daran gebunden.
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Schriftform mit Unterschrift genügt. Eine ärztliche Beratung vor dem Verfassen ist aber sehr zu empfehlen.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46