Mehrgenerationenhaus: gemeinsam wohnen über Generationen

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Auf den Punkt

Was ist ein Mehrgenerationenhaus?

In einem Mehrgenerationenhaus leben oder treffen sich Menschen verschiedener Generationen, um sich gegenseitig zu unterstützen – vom gemeinsamen Wohnprojekt bis zur offenen Begegnungsstätte im Quartier. Für Ältere bedeutet das Gesellschaft, Hilfe im Alltag und weniger Einsamkeit.

Der Begriff Mehrgenerationenhaus steht für zwei verwandte Ideen: ein privates Wohnprojekt mehrerer Generationen und das staatlich geförderte Begegnungszentrum. Beides kann das Leben im Alter bereichern.

Zwei Bedeutungen

Hinter dem Begriff stecken zwei unterschiedliche Konzepte:

  • die private Wohnform – mehrere Generationen leben unter einem Dach oder in einem Wohnprojekt zusammen und helfen sich gegenseitig
  • die geförderte Begegnungsstätte – im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ gibt es deutschlandweit rund 530 offene Häuser für alle Generationen

Vorteile für ältere Menschen

Gerade für Seniorinnen und Senioren bringt das Konzept viele Vorteile:

  • Hilfe im Alltag durch jüngere Bewohner oder Nachbarn
  • soziale Kontakte und weniger Einsamkeit
  • generationenübergreifende Angebote und gegenseitiges Lernen
  • die Chance, länger selbstbestimmt zu Hause zu bleiben

Was geförderte Mehrgenerationenhäuser bieten

Die geförderten Häuser sind offene Treffpunkte im Quartier. Typische Angebote sind:

  • offene Cafés und Begegnungsräume
  • Beratung und Unterstützung im Alltag
  • Betreuungs- und Bewegungsangebote
  • Veranstaltungen und ehrenamtliche Hilfe

Die meisten Angebote sind kostenlos oder sehr günstig. Ein Haus in der Nähe finden Sie über die Kommune oder das Bundesprogramm.

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Häufige Fragen

Ist ein Mehrgenerationenhaus eine Pflegeeinrichtung?
Nein. Es ersetzt keine Pflege, ergänzt sie aber durch soziale Kontakte, Begegnung und Alltagshilfe.
Was kostet die Nutzung?
Die Angebote der geförderten Begegnungshäuser sind meist kostenlos oder sehr günstig. Bei einem privaten Wohnprojekt fallen die üblichen Wohnkosten an.

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