Landespflegegeld Bayern

Die wichtigsten Infos zum Landespflegegeld allgemein und spezielle Infos zum Landespflegegeld in Bayern

Was ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung und hat nichts mit den Leistungen der Pflegekasse zu tun. Es ist also eine finanzielle Hilfe von dem Bundesland, in dem man lebt. Das ist aber auch der Grund dafür, dass die Regelungen für das Landespflegegeld in jedem Bundesland in Deutschland unterschiedlich sind.

Das Geld kann, je nach Bundesland, insbesondere von Blinden bzw. sehbehinderte Menschen oder von Gehörlosen beantragt und frei verwendet werden. In den meisten Bundesländern erhalten aber speziell Pflegebedürftige aber bisher kein Landespflegegeld. Der Freistaat Bayern ist das erste Bundesland, dass diese Unterstützung seit 2018 nun auch pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad bietet. Eine Liste mit den Leistungen pro Bundesland finden Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Ganz wichtig: Das Landespflegegeld wird unabhängig vom sonstigen Einkommen und Leistungen der Pflegekasse (z.B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) gewährt.

 

Landespflegegeld für Pflegebedürftige

 

Was ist der Unterschied von Landespflegegeld und Pflegegeld?

Das „normale“ Pflegegeld ist eine Leistung aus der Pflegeversicherung und richtet sich ausschließlich an pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. Um also Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen zu können, muss ein Pflegegrad beantragt werden.

Im Unterschied dazu ist das Landespflegegeld keine Leistung aus der Pflegeversicherung. Das Landespflegegeld ist in jedem Bundesland anders geregelt und eine zusätzliche Leistung. Es soll Blinde, Sehbehinderte, oder Gehörlose bzw. taube Menschen finanziell unterstützen.

Das Bundesland Bayern ist das erste Land, welches pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) eine Leistung gewährt.

 

Landespflegegeld Bayern – 1.000 Euro zusätzliche Hilfe bei der Pflege

Der Freistaat Bayern hat 2018 im Rahmen eines neuen Pflegepakets das Landespflegegeld neu festgelegt. Daher erhalten pflegebedürftige Menschen in Bayern nun eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro jährlich. Alleine in den ersten beiden Monaten wurden 100.000 Anträge erstellt.

 


Nützliche Alltagshilfen


 

Voraussetzungen, um das Landespflegegeld in Bayern zu erhalten

  • Es muss mindestens ein anerkannter Pflegegrad 2 vorliegen
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung muss der Hauptwohnsitz in Bayern sein
  • Die 1.000 € jährliche Hilfe durch das Landespflegegeld ist begrenzt auf das Bundesland Bayern (Stand: April 2020)

Das Landespflegegeld in Bayern wurde (nach Beantragung) im September 2018 das erste Mal ausgezahlt. Danach wird es immer automatisch nach einem Jahr erneut ausgezahlt. Es ist also kein neuer Antrag notwendig.

Am Freitag, den 07. September 2018, hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gemeinsam mit Gesundheitsministerin Melanie Huml den ersten Bewilligungsbescheid zum Landespflegegeld offiziell an eine Pflegebedürftige überreicht.

 

Warum gibt es das Landespflegegeld in Bayern erst ab Pflegegrad 2?

Diese zusätzliche, bisher auf Bayern beschränkte, finanzielle Hilfe gibt es erst ab dem Pflegegrad 2, weil es mit dem Pflegegrad 1 überhaupt kein Pflegegeld gibt. Mit dem Pflegegrad 1 erhält man z.B. monatlich einen Entlastungsbetrag, kostenfreie Pflegehilfsmittel, Zuschuss zum Hausnotruf. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Pflegegrad 1.

Landespflegegeld in der Pflege

 

Weitere Infos zum Landespflegegeld in Bayern:

  • Das Landdespflegegeld erhalten alle pflegebedürftige Personen. Sowohl Menschen, die in einem Pflegeheim (stationär) untergebracht sind, als auch Personen, die zu Hause (ambulant) gepflegt werden erhalten gleichermaßen die Unterstützung.
  • Der Anspruch auf das Landespflegegeld gilt unabhängig vom Einkommen.
  • Das Geld ist nicht zweckgebunden. Niemand muss nachweisen, wofür das Landespflegegeld genutzt wird.
  • Es ist für pflegebedürftige Personen und in Folge dessen nicht steuerpflichtig

 


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Antrag Landespflegegeld 2020

Die Beantragung des Landespflegegeldes ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  1. Welches Amt ist für Ihren Antrag zuständig? Einen Überblick finden Sie weiter unten.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit dem Amt auf und fordern Sie ein Antragsformular an*. Oft gibt es auch Online-Formulare im Internet.
  3. Füllen Sie den Antrag aus und senden ihn ein.
  4. Abwarten bis der Leistungsbescheid kommt!

In der Regel werden einige Dokumente benötigt. Meistens sind es medizinische Unterlagen (Gutachten), Feststellungsbescheide für die jeweilige Beeinträchtigung, Personaldokumente und eine Meldebescheinigung.

 

Antrag zum Landespflegegeld

 

Antrag auf Landespflegegeld 2020 in Bayern

Den Antrag auf Landespflegegeld in Bayern 2020 finden Sie >>hier<<.

Sie können den Antrag in Bayern auch beim Finanzamt, dem Zentrum Familie und Soziales oder den Landratsamt anfordern.

Bitte fügen Sie dem Antrag direkt eine Kopie Ihres Personalausweises (oder Reisepasses) und den Bescheid zum anerkannten Pflegegrad bei. Sollten Sie noch keinen Bescheid vorliegen haben, können sie ihn bei Ihrer Pflegekasse bestätigen lassen.

Falls der Antrag in Vollmacht ausgefüllt wird, ist eine Kopie der Vorsorgevollmacht notwendig.

Adresse: Schicken Sie den Antrag am Ende direkt an die Landespflegegeldstelle, 81050 München

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Pflegebedürftige Kinder

Auch pflegebedürftige Kinder haben unter Beachtung der Voraussetzungen (siehe oben) einen Anspruch auf 1.000 € Unterstützung. Für minderjährige Kinder wird in der Regel der Antrag stellvertretend von den Eltern gestellt.

 


Nützliche Alltagshilfen


 

Übersicht: Landespflegegeld in den einzelnen Bundesländern

BundeslandFür wen geeignet?VoraussetzungenLeistungenInfos / Antrag
BayernMenschen mit dem Pflegegrad 2 oder höherAnerkannter Pflegegrad 2 oder höher1000 € jährlich Informationen AntragInformationen Antrag
Rheinland-PfalzSchwerbehinderte MenschenAnerkannte Schwerbehinderung

Wohnort gewöhnlich in Rheinland-Pfalz

Mindestalter 18. Jahre
Bis zu 384 € monatlichInformationen Antrag
BremenSchwerbehinderte MenschenAnerkannte Schwerbehinderung

Wohnort gewöhnlich in Bremen

Mindestalter 18. Jahre
Bis zu 384,53 € monatlich

Kinder unter 18. Jahre bis zu 192,26 € monatlich
Weitere Informationen
BerlinBlinde Menschen

hochgradig Sehbehinderte Menschen

Gehörlose Menschen
Anerkannte Schwerbehinderung

Wohnort gewöhnlich in Berlin

Mindestalter 18. Jahre
Bis zu 545,36 €Zum Antragsformular
Nordrhein-WestfahlenBlinde Menschen

Gehörlose Menschen
Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in NRW
Gehörlosengeld bis zu 77 €

monatlich Blindengeld bis zu 694,68€ monatlich
Zum Antragsformular
BrandenburgBlinde Menschen

hochgradig Sehbehinderte Menschen

Gehörlose Menschen
Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Brandenburg
Bis zu 345,80 € monatlichWeitere Informationen
SachsenBlinde Menschen

Gehörlose Menschen
Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Sachsen
Bis zu 333 € monatlichWeitere Informationen
Sachsen-AnhaltBlinde Menschen

Gehörlose Menschen
Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Sachsen-Anhalt
Bis zu 320 € monatlichZum Antragsformular
Schleswig-HolsteinBlinde Menschen

Gehörlose Menschen
Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Schleswig-Holstein
Bis zu 694,68 € monatlichWeitere Informationen
HamburgBlinde MenschenMedizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Hamburg
Bis zu 519 € monatlichWeitere Informationen
HessenBlinde Menschen Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Hessen
Bis zu 586,26 € monatlichWeitere Informationen
Mecklenburg-VorpommernBlinde MenschenMedizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu 430 € monatlich---
SaarlandBlinde MenschenMedizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich im Saarland
Bis zu 438 € monatlich---
NiedersachsenBlinde Menschen Medizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Niedersachsen
Bis zu 320 € monatlich---
ThüringenBlinde MenschenMedizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Thüringen
Bis zu 300 € monatlichZum Antragsformular
Baden-WürttembergBlinde MenschenMedizinische Unterlagen

Wohnort gewöhnlich in Baden-Württemberg
Bis zu 410 € monatlich---

(Stand September 2018 / Angaben ohne Gewähr)

 

Landespflegegeld in Bayern

Seit dem 08. Mai 2018 werden in Bayern Anträge entgegen genommen. Am 07. September wurde der erste Bewilligungsbescheid für eine pflegebedürftige Person übergeben und damit die 1.000 Euro (einmal pro Jahr) ausgezahlt. Pflegekassen haben mit dieser Unterstützung nichts zu tun. Es ist eine unabhängige Leistung des Bundeslandes Bayern und wird durch das Landesamt für Pflege bearbeitet. Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden und wird in der Regel zu keinen anderen Leistungen angerechnet. Es ist eine Fürsorgeleistung und muss deshalb auch nicht versteuert werden.

Landespflegegeld in Rheinland-Pfalz

Im Bundesland Rheinland-Pfalz kümmern sich die jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltungen um das Landespflegegeld. Melden Sie sich dort mit Ihren Unterlagen (Schwerbehindertenausweis, Personalausweis, Meldebescheinigung sowie ärztliche Atteste).

Landespflegegeld in Bremen

Im Unterschied zu anderen Bundesländern wird das Landespflegegeld in Bremen zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung angerechnet. Daher kann der Anspruch variieren oder sogar komplett entfallen. Im Rahmen der Antragsprüfung kann es auch zu einer ärztlichen Untersuchung kommen.

Landespflegegeld in Berlin

In unserer Hauptstadt kümmern sich die Bezirksämter um den Anspruch auf Landespflegegeld. Mit entsprechendem Attest und dem Antragsformular (siehe Link oben in der Tabelle) können Sie den Antrag im jeweiligen Bezirk abgeben oder abschicken.

Landespflegegeld in Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es gestaffelte Leistungen für gehörlose und blinde Menschen. Die Unterteilungen sind: Kinder & Jugendliche, Erwachsene unter 60 Jahre sowie Erwachsene über 60 Jahre. Wenn bestimmte Vermögenswerte nicht überschritten werden, erhält man das Landespflegegeld zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse. Um die Anträge kümmern sich die jeweilige Kreis- und Stadtverwaltungen oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Landespflegegeld in Hamburg

Im Bundesland Hamburg erhalten blinde Menschen Landespflegegeld. Der Antrag kann im jeweiligen Bezirksamt (für Soziales) gestellt werden.

Landespflegegeld in Hessen

Ähnlich wie in Hamburg erhalten in Hessen „nur“ blinde Menschen Landespflegegeld. Hier wird zusätzlich beim Grad der Sehstörung unterschieden. Die jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltungen sind zuständig.

Landespflegegeld in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es ein Landesblindengeld. Den Antrag erhält man in den jeweiligen Sozialämtern der Wohnorte bzw. Landkreise. Das Geld wird zum Teil zu anderen Leistungen und Vermögenswerten angerechnet und kann daher variieren.

Landespflegegeld in Sachsen

Im Bundesland Sachsen sind die jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltungen zuständig. Das Landespflegegeld kann variieren, da sehbehinderte Menschen in unterschiedliche Gruppe eingeteilt werden: 2 bis 13 jährige, ab 14 Jährige, Hochgradig Sehschwerbehinderte sowie Blinde schwerstbehinderte Kinder.

Landespflegegeld in Brandenburg

Der Bezug in Brandenburg ist abhängig von verschiedenen Unterteilungen. Die Leistungen werden bei der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt und auf die Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld) angerechnet. Die Leistungen unterscheidet sich nach:

  • Schwerbehinderte ab 18 Jahre: bis zu 192,40 Euro pro Monat
  • Blinde ab 18 Jahren: bis zu 345,80 Euro pro Monat
  • Blinde unter 18 Jahren: bis zu 172,90 Euro pro Monat
  • Gehörlose ab 18 Jahren: bis zu 106,60 Euro pro Monat


Johanniter Pflegecoach

*Vorlage / Muster um einen Antrag anzufordern

Wenn Sie im Internet kein Online-Formular der entsprechenden Behörde finden, dann stellen Sie einfach einen formlosen Antrag, wie zum Beispiel:

Antrag auf Landespflegegeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Landespflegegeld/Blindengeld/Gehörlosengeld. Bitte senden Sie mir die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen zu.

Mit freundlichen Grüßen,

Name; Kontaktdaten

 

Gibt es beim Landespflegegeld in Bayern Einschränkungen zu anderen Leistungen?

Es gibt tatsächlich nur wenige Einschränkung in Bezug zu anderen Leistungen:

  • Grundsätzlich: man kann Pflegegeld UND Landespflegegeld erhalten. Die beiden Leistungen sind nicht miteinander gekoppelt.
  • Sozialhilfe (speziell in Bayern): Klären Sie mit dem Sozialamt, ob angespartes Landespflegegeld auf die Sozialhilfe angerechnet wird.
  • LG wird nicht auf das Einkommen angerechnet. Wenn man Landespflegegeld erhält, sollte man trotzdem dem Amt davon berichten.
  • Das LG wird nicht mit einer Erwerbsminderung oder der Grundsicherung im Alter verrechnet.
  • Es findet auch keine Verrechnung mit dem Sehbehindertengeld oder dem Blindengeld statt.
  • Das LG wird auch nicht auf Leistungen der Eingliederungshilfe (bei der Sozialhilfe) angerechnet.
  • Landespflegegeld ist eine Fürsorgeleistung und muss nicht versteuert werden (§ 2 Abs. 1 EStG).
  • Bei Kindergeldberechtigung für ein volljähriges Kind, muss beim Amt angegeben werden, dass man LG erhält.
  • Landespflegegeld kann generell nicht vererbt und gepfändet werden. Bei einer Insolvenz kann es extra auf ein Pfändungsschutzkonto ausbezahlt werden. So auch das Pflegegeld.

 

Ist das Landespflegegeld steuerfrei?

Noch einmal zusammengefasst: Eine Verrechnung des Pflegegeldes und des Landespflegegeldes wird nicht vorgenommen. Das Geld ist also eine Extraleistung und hat mit den Pflegeleistungen der Pflegekasse nichts zu tun. Darüber hinaus ist es eine staatliche Fürsorgeleistung und deshalb deshalb nicht versteuert werden.

 

Landespflegegeld in Bayern Auszahlung

Die erste Auszahlung des Landespflegegeld erfolgte im September 2018. Die Auszahlung ist grundsätzich abhängig vom Zeitpunkt der Antragsnehmigung. Wenn man beispielweise im April 2019 das erste Mal die 1.000 Euro erhalten hat, so wird man die nächste Auszahlung im April 2020 erhalten.

Die Auszahlungen für Neuanträge des aktuellen Pflegejahres beginnen im Oktober 2019.

Viele weitere Antworten zur offenen Fragen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landespfleges Bayern >>hier<<.[

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55 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Wieso gibs das landespflegegeld nur in Bayern? Warum tut niemand etwas dafür, das das bundesweit gleich ist??

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      29. Januar 2019 17:10

      Allgemein ist das Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für körperlich beeinträchtigte Menschen (Blinde, Gehörlose, etc.). Die Höhe und Voraussetzungen des Landespflegegeldes sind (leider) in jedem Bundesland anders geregelt. Im konkreten Beispiel hat das Land Bayern 400 Mio. Euro bereitgestellt, um das Landespflegegeld auch pflegebedürftigen Menschen zugänglich zu machen. Anderes Bundesländer stellen bisher diese Mittel für Pflegebedürftige nicht zur Verfügung.

      Wir hoffen, dass auch die anderen Bundesländer den Notstand in der Pflege erkennen und weitere finanzielle Mittel zur Unterstützung bereit stellen.

      Antworten
  • NADIA OMAIRAT
    18. April 2019 11:51

    Hallo ich habe antrag von landespflegegeld Seite 6 Monate und jetzt Absage bekomme ich mochte wissen Who gebt landespflegegeld in trosdorf weil in Bayer ist Absage bekommen muss in meine Postleitzahl in trosdorf ist das für meine Sohn ist bihendert % Prozent

    Antworten
  • Leni Huemmer
    4. Mai 2019 0:17

    Wann wird das Landespflegegeld 2019 ausgezahlt.

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      4. Mai 2019 12:56

      Hallo Leni,

      vielen Dank für deine Nachricht. Das Landespflegegeld ist in jedem Bundesland anders geregelt. Also erkundige dich gerne direkt bei der öffentlichen Stelle, wo der Antrag gestellt wurde.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Nicole Farian
    10. Mai 2019 13:24

    Hallo wann wird 2019 in Bayern das landespflegegeld bezahlt

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      19. Mai 2019 14:41

      Hallo Nicole,

      vielen Dank für deine Nachricht. Wenn der Antrag bewilligt ist/wird, gibt es eigentlichzwei Möglichkeiten: 1. wenn der Antrag bereits 2018 bewilligt wurde, dann muss kein neuer Antrag gestellt werden und die Auszahlung erfolgt automatisch auch in 2019. 2. Wenn der Antrag erst in diesem Jahr (2019) erstellt und bewilligt wurde/wird, dann erfolgt die Auszahlung wahrscheinlich ab Oktober 2019. Weitere Infos findet man unter https://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp

      Beste Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Wird das landespflegegeld von meinen Pflegegeld abgezogen oder zugerechnet

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      27. Mai 2019 15:54

      Hallo Jörg, das Landespflegegeld ist eine zusätzliche Unterstützung und in jedem Bundesland etwas anders geregelt. Es ist aber dementsprechend keine Leistung der Pflegeversicherung und wird daher auch nicht von dem Pflegegeld abgezogen oder zugerechnet.

      Antworten
  • Wir haben immer noch kein Geld 2018 gekriegt

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      27. Juli 2019 12:32

      Hallo Gabi,

      in welchem Bundesland wurde der Antrag gestellt? Bayern? Das ist dann schon wirklich ein sehr langer Zeitraum. Ich hoffe, dass der Antrag mittlerweile bewilligt wurde und das Geld angekommen ist.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Grulke Helmut
    17. Juli 2019 14:36

    Hallo,habe 04.2019 einen Erstantrag eingereicht,wie lange dauert es in der Regel bis der Bewilligungsbescheid kommt?Vielen Dank im voraus für die INFO.

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      27. Juli 2019 12:30

      Hallo Helmut,

      das hängt natürlich vom Bundesland und der Behörde ab. Einige Wochen dauert es scheinbar immer mindestens. Ich hoffe, dass der Antrag mittlerweile bewilligt ist!

      Beste Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Heidi Maison
    30. Juli 2019 20:04

    Welche Formulare werden zur Bearbeitung von Landespflegegeld benötigt?
    Vielen Dank

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      31. Juli 2019 8:15

      Hallo Frau Maison,

      am Beispiel für das Landespflegegeld in Bayern werden folgende Formular benötigt:

      – ausgefüllter Antrag für das Landespflegegeld
      – der Bescheid der Pflegekasse zum anerkannten Pflegegrad
      – Kopie des aktuellen Personalausweises bzw. Reisepasses

      Diese und weitere Infos finden Sie auch hier: http://landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Hallo ich habe 2018 das Landespflegeld im September bekommen und bekomme ich das auch wieder im September mfg

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      16. September 2019 20:27

      Hallo Turbanisch,

      vielen Dank für deine Nachricht.

      Tatsächlich sollte es so sein, dass man das Landespflegegeld wieder im September 2019 erhält, wenn man es das erste mal im September 2018 erhalten hat.

      Wir sind natürlich nicht die offizielle Antragsstelle bzw. Behörde. Deshalb: Alle Angaben ohne Gewähr.

      Alles Gute wünscht DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Hallo wann kommt das landespflegegeld im September? Habe es letztes Jahr im September auch bekommen und es ist jetzt ein Jahr um

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      23. September 2019 21:12

      Hallo Silvia,

      habt Ihr im Bundesland Bayern das Landespflegegeld beantragt und bereits erhalten? Dann sollte es normalerweise in 2019 auch wieder im September kommen.

      Heute ist der 23. September. Ein paar Tage sind also noch.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Ich habe am 11.September 18 das erste mal Landespflegegeld bekommen.Wann kommt es den 2019 den jetzt ist schon fast Ende Septemper.Ich wohne in Bayern und habe eine Pflegebedürftige Tochter.LG Sandy

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      23. September 2019 21:14

      Hallo Sandy Jones,

      vielen Dank für Deine Nachricht. Auf der Webseite des Bundeslandes Bayern zum Landespflegegeld steht, dass man die Unterstützung fortlaufend jedes Jahr im selben Monat erhält. Demzufolge sollte es wieder im September 2019 kommen. An welchem Tag wissen wir natürlich auch nicht. Heute ist der 23. September, also sind noch ein paar Tage Zeit.

      Viel Erfolg und beste Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Maria Holzleitner
    24. September 2019 7:29

    Hallo ich habe eine Behinderte Tochter und habe 2018 das Landespflegegeld genehmigt und in
    September Anfang Ausbezahlt bekommen und es heißt ja man braucht es nicht erneut mehr
    Beantragen es wird wieder in September darauf Ausbezahlt habe aber bis jetzt nichts bekommen
    muss ich das nochmal beantragen oder wann wird es Ausbezahlt.

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      24. September 2019 21:40

      Hallo Maria Holzleitner,

      vielen Dank für deine Nachricht.

      Diese Anfrage kam nun bereits häufiger. Da es nun das erste Jahr ist, in dem das Landespflegegeld in Bayern automatisch ausgezahlt werden soll, gibt es noch keine Erfahrungswerte.

      Laut offizieller Stelle soll ein neuer Antrag nicht notwendig sein und das Geld wird automatisch wieder ausgezahlt.

      Am besten wartet man den kompletten September ab und meldet sich ansonsten bei der offiziellen Stelle für das Landespflegegeld in Bayern https://www.landespflegegeld.bayern.de.

      Es wäre auch super, wenn jemand, der das Geld automatisch wieder erhalten hat sich hier meldet und kommentiert.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Woczinski, Lothar
    3. Oktober 2019 9:49

    ich habe mein erstes Landes Pflegegeld am 06.09.2018 bekommen.für2019 habe ich noch nichts
    Heute ist der 01.10.2019

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      4. Oktober 2019 9:56

      Hallo Herr Woczinski,

      vielen Dank für die Nachricht.

      Das war so vom Freistaat Bayern wohl nicht geplant. Laut offizieller Internetseite sollte das Geld im Folgejahr automatisch zur selben Zeit überwiesen werden.

      Unser Tipp: Direkt beim bayrischen Landesamt für Pflege nachfragen. Hier die Kontaktdaten:
      landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444

      Bitte gebt eine Rückmeldung, ob und wann das Landespflegegeld 2019 überwiesen wurden.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Maritta Täsch
    3. Oktober 2019 17:33

    Warum habe ich dieses Jahr das Landespflegegeld noch nicht bekommen.Letztes Jahr habe ich es im September überwiesen bekommen.

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      4. Oktober 2019 9:58

      Hallo Frau Täsch,

      das Fragen wir uns auch!

      Unser Tipp: Direkt beim bayrischen Landesamt für Pflege nachfragen. Hier die Kontaktdaten:

      landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444

      Wir würden uns auch über eine Info freuen, ob und wann das Landespflegegeld 2019 überwiesen wurden.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Wir haben das landespflegegeld schon im September 2018/19 bekommen aber für 2019 /20
    noch nichts bekommen und jetzt haben wir schon Oktober an was kann es liegen

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      4. Oktober 2019 9:59

      Hallo Babsi,

      diese Info haben wir nun auch schon von mehreren Personen erhalten. Scheinbar hat es mit der automatischen Überweisung im selben Monat nicht in allen Fälle direkt geklappt.

      Unser Tipp: Direkt beim bayrischen Landesamt für Pflege nachfragen. Hier die Kontaktdaten:

      landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444

      Wir würden uns im Anschluss über eine Info freuen, ob und wann das Landespflegegeld 2019 überwiesen wurden.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
      • Hallo habe heute mit dem Landes für Pflegegeld telefoniert die Dame am Telefon hat gesagt das es umgestellt wurde und die Überweisungen jetzt am 1 Oktober los gingen .Dankeschön für eure schnelle Antwort lg.

        Antworten
        • DerPflegefuchs.de
          8. Oktober 2019 14:30

          Super – Vielen Dank für die Informationen. Dann hoffen wir für alle Betroffenen, dass das Landespflegegeld 2019 nun bald überwiesen und ausgezahlt wird.

          Antworten
  • hallo,,ja man ruft an und dann heisst es auch nur ab 1 oktober beginnen die Auszahlungen .,,,wäre toll wenn man mehr Auskunft bekäme,,heisst ja,das man es nach einem jahr wenn man es im vorjahr im Oktober erhalten hat dann bekäme es man da auch wieder,,lg,stadler

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      7. Oktober 2019 7:46

      Das ist vertsändlich. Mehr Auskunft wäre wirklich hilfreich. Vermutlich sind es einfach aktuell zu viele Anträge die bearbeitet bzw. wieder ausgezahlt werden.

      Hoffen wir für alle, dass im Oktober alles ausgezahlt wird. Wir sollten dem Freistaat Bayern zu Gute halten, dass es einige Hunderttausend Anträge sind und die Auszahlung des Landespflegegeldes eine tolle Unterstützung ist.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Woczinski, Lothar
    7. Oktober 2019 9:38

    Wann bekomme ich Landespflegegeld für 2019. Ich habe am 06.09.2018 das erste mal
    Landespflege geld bekommen.

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      8. Oktober 2019 14:28

      Laut Aussage des Landesamtes für Landespflegegeld in Bayern starten die Auszahlungen 2019 am 01. Oktober. Es müsste also bald überwiesen werden.

      Das ist unser Kenntnisstand.

      Antworten
  • Habe Okt. 2018 in Bayern Antrag bewilligt bekommen! …erste Auszahlung war dann 21.03.2019!!!
    Wann ist da dann Auszahlungstermin bei mir? ????
    Mfg: Ulrich

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      9. Oktober 2019 18:28

      Hallo Ulrich,

      das können wir auch nicht mit Sicherheit sagen. Normalerweise automatisch ein Jahr nach der ersten Auszahlung. In deinem konkreten Fall hat die Bearbeitung der ersten Auszahlung aber scheinbar schon einige Zeit gebraucht bis zur Auszahlung.

      Auch hier verweise wir auf die offizielle Stelle des Freistaates Bayern zum Landespflegegeld:

      landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444

      Beste Grüße und Alles Gute

      Antworten
  • Regina Ulirsch
    10. Oktober 2019 11:48

    Meine Mutter hat seit Juli 2019 pflegrad 3 bekomme ich für 2019 auch das Landes pflegegeld ?

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      10. Oktober 2019 17:07

      Hallo und vielen Dank für die Nachricht.

      Wenn der Pflegegrad 3 anerkannt ist, dann ist es die Voraussetzung um das Landespflegegeld in Bayern zu erhalten. Also: Antrag stellen! Es sollte auch noch für 2019 bewilligt werden.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Habe auch noch kein Geld für 2019 erhalten .Warte schon seit Septemper.

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      3. November 2019 9:41

      Man muss scheinbar geduldig sein. Aber wir haben noch nicht von einem Fall gehört, wo die Unterstützung gar nicht kam.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

      Antworten
  • Hallo,
    wie lange dauert die Bearbeitung des Erstantrags für bayerisches Landespflegegeld? ich hatte den Erstantrag für das Landespflegegeld vor 7 Wochen gestellt und warte auf eine Antwort… (Pflegegrad 3 ist seit Juli bescheinigt).
    Vielen Dank schonmal!
    Schöne Grüße,
    Steffi

    Antworten
    • DerPflegefuchs.de
      3. November 2019 9:46

      Hallo Steffi,

      vielen Dank für deine Nachricht zum Landespflegegeld in Bayern.

      Unserer Erfahrung nach sind sieben Wochen nicht unnormal. Die Behörden in Bayern benötigen für die Bearbeitung Zeit. Man muss sich nur die Größenordnungen vorstellen: Es kommen regelmäßig zig tausenden Anträge zur Unterstützung durch 1.000 Euro Landespflegegeld in Bayern. Wer Anspruch hat, erhält die Hilfe.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

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      • vielen Dank für die Antwort!
        mittlerweile sind 10 Wochen vorbei und ich warte immer noch…
        ich hoffe, dass es dieses Jahr noch genehmigt wird…
        viele Grüße, steffi

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        • Hallo!
          Heute ist der Bescheid gekommen! Das Landespflegegeld wurde bewilligt!
          Danke nochmal für die Hilfe und viele Grüße
          Steffi

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  • Ich finde das nicht in Ordnung, dass die kranke Menschen ob das Blinde wie Gehörlose sind und auch Schwerbehinderte Menschen in Bayern ,alle kriegen das Landespflegegeld.Warum in Berlin kriegen nur DIE Blinde und Gehörlose Menschen das Geld.??Was ist mit dem Schwerbehinderte Leute mit Grad 2,3 4,5
    Die Leute sind anders ,die brauchen daß nicht.?.Das ist wirklich traurig.Mann fühlt sich ausgeschlossen und ungebraucht. Das sollen die Politiker uns klären ,warum so ist..Ich bin sehr enttäuscht,,weil ich selber krank bin und mein Sohn auch.

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    • DerPflegefuchs.de
      24. November 2019 9:56

      Hallo Bork,

      vielen Dank für deine Nachricht.

      Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit ist für viele unterschiedlich zu bewerten. In Deutschland ist Pflegebedürftigkeit bundesweit geregelt. Mit einem anerkannten Pflegegrad hat man Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachelsitungen. Das Landespflegegeld ist eine ganz andere Leistung und in jedem Bundesland anders geregelt.

      Wir würden Blinde, Gehörlose, Schwerbehinderte und Pflegebedürftig gerne nicht gemeinsam in einen „Topf“ schmeißen. Nicht jeder Blinde oder Gehörlose fühlt sich auch krank.

      Wie auch immer: Am Ende geht es wie immer um das Geld. Der Freistaat Bayern macht nun mal 1.000 Euro auch für Pflegebedürftige locker und die anderen Bundesländer (bisher) nicht.

      Viele Grüße
      DerPflegefuchs.de

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  • Angelika Seitz
    23. Januar 2020 8:10

    Hallo, ich habe für meinen Vater (Pflegegrad 3) am 6. Sept. 2018 das Landespflegegeld bekommen, jetzt ist er im Sept. 2019 verstorben und ich habe die Sterbeurkunde an die dafür vorgesehene e-mail-Adresse geschickt.
    Jetzt würde man meinen, dass man für das Jahr noch das LG bekommt. denn es waren ja 12 Monate erfüllt.
    Jetzt ist es Januar 2020 und ich habe weder das Geld, noch irgendeinen Bescheid bekommen.
    Werde ich das Geld noch bekommen? Irgendwann möchte ich ja auch das Konto meines verstorbenen Vaters auflösen.
    Gibt es da eine Adresse oder Telefonnummer an die man sich wenden kann?
    Vielen Dank,
    liebe Grüße Angie

    Antworten
  • Was passiert, wenn der Pflegebedürftige vor der Antragstellung oder vor der Auszahlung verstirbt?
    In beiden Fällen wird kein Landespflegegeld ausgezahlt, da die Leistung nur dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verfügung zusteht (also auch
    Weiterreichung an Angehörige zu Lebzeiten möglich), nicht jedoch den Erben

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  • Hab gerade einen richtigen Hals auf unseren Staat. Wir sollen für das komplette Jahr 2019 das Landespflegegeld zurückzahlen weil der Pflegende im Dezember 2019 verstorben ist! Das ist doch ein Witz! Ich würd es verstehen wenn man es anteilig zurückzhalen müsste, aber nein es MUSS das ganze Jahre zurück bezahlt werden! Das ist eine absolute Frechheit!

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    • DerPflegefuchs.de
      11. April 2020 12:54

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für deine Nachricht. Das klingt wirklich ärgerlich. Laut FAQs für das Landespflegegeld in Bayern https://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf gilt immer der Pflegezeitraum 01.10. bis 30.09. des Folgejahres. Eine Rückzahlung bzw. kompletten Rückzahlung den Geldes bei 2019 bei Tod im Dezember 2019 ist dort nicht geklärt. Vielleicht hilft es, den persönlichen Kontakt zu suchen!?

      Viele Grüße und alles Gute
      DerPflegefuchs.de

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  • Hartmut Zach
    9. Oktober 2023 14:14

    Mein Landes-Pflegegeld wird von meiner Betreuerin für die in diesem Jahr 2023 entstandenen Verteuerungen, wie Gas ,Strom, Haushalt, Versicherung,oder Ähnlichem benutzt zum ausgleichen entstandener Diverenzen! Darf sie Das?

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