Auf den Punkt
Was ist Kurzzeitpflege und wann zahlt die Pflegekasse?
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, bietet die Kurzzeitpflege eine befristete Versorgung im Heim. So funktioniert sie und was die Pflegekasse zahlt.
Wann Kurzzeitpflege sinnvoll ist
Kurzzeitpflege hilft in Übergangs- und Ausnahmesituationen:
- nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation
- wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist
- zur Entlastung oder im Urlaub der Pflegeperson
- als Überbrückung, bis die Versorgung zu Hause organisiert ist
Das gemeinsame Jahresbudget seit Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann (Pflegegrad 2 bis 5):
| Pflegegrad | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 3.539 € |
- Seit 1. Juli 2025: VHP und KZP sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt — flexibel zwischen beiden einsetzbar.
- Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.
Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026
Kurzzeitpflege beantragen
Die wichtigsten Schritte:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- einen Platz in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung suchen
- das Pflegegeld läuft hälftig für bis zu acht Wochen weiter
- den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung einplanen – der Entlastungsbetrag (131 Euro) kann dafür genutzt werden
