Kurzzeitpflege: bis zu acht Wochen Versorgung im Heim

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Auf den Punkt

Was ist Kurzzeitpflege und wann zahlt die Pflegekasse?

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende vollstationäre Versorgung im Pflegeheim – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen. Seit Juli 2025 wird sie gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus einem Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro finanziert (Pflegegrad 2 bis 5).

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, bietet die Kurzzeitpflege eine befristete Versorgung im Heim. So funktioniert sie und was die Pflegekasse zahlt.

Wann Kurzzeitpflege sinnvoll ist

Kurzzeitpflege hilft in Übergangs- und Ausnahmesituationen:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation
  • wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist
  • zur Entlastung oder im Urlaub der Pflegeperson
  • als Überbrückung, bis die Versorgung zu Hause organisiert ist

Das gemeinsame Jahresbudget seit Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann (Pflegegrad 2 bis 5):

Gemeinsames Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) pro Jahr
Pflegegrad Betrag pro Jahr
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 3.539 €
Pflegegrad 3 3.539 €
Pflegegrad 4 3.539 €
Pflegegrad 5 3.539 €
  • Seit 1. Juli 2025: VHP und KZP sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt — flexibel zwischen beiden einsetzbar.
  • Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.

Quelle: § 36–45b SGB XI · Stand: Januar 2026

Kurzzeitpflege beantragen

Die wichtigsten Schritte:

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
  • einen Platz in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung suchen
  • das Pflegegeld läuft hälftig für bis zu acht Wochen weiter
  • den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung einplanen – der Entlastungsbetrag (131 Euro) kann dafür genutzt werden
Verhinderungspflege Ersatzpflege zu Hause aus demselben Jahresbudget. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Wie lange zahlt die Kasse Kurzzeitpflege?
Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, im Rahmen des gemeinsamen Jahresbudgets mit der Verhinderungspflege.
Bekommt man bei Kurzzeitpflege weiter Pflegegeld?
Ja, die Hälfte des Pflegegeldes wird für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?
Einen Anspruch auf das Jahresbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro einsetzen.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46