Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegedienst flexibel verbinden

Auf den Punkt

Was ist Kombinationspflege?

Kombinationspflege bedeutet, Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig zu nutzen. Wird der Pflegedienst nur teilweise in Anspruch genommen, zahlt die Pflegekasse den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld aus. So lassen sich professionelle Hilfe und Pflege durch Angehörige flexibel verbinden.

Die Kombinationspflege verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sie ist ideal, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst den Rest. Hier erklären wir die Berechnung mit einem Beispiel.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Nutzen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig aus, erhalten Sie für den ungenutzten Anteil ein anteiliges Pflegegeld. Maßgeblich ist der Prozentsatz der verbrauchten Sachleistung.

Rechenbeispiel

Eine Person mit Pflegegrad 3 nutzt 60 % der Pflegesachleistung (1.497 €) über den Pflegedienst. Dann werden noch 40 % des Pflegegeldes (599 €) ausgezahlt – also rund 240 € zusätzlich für die Pflege durch Angehörige.

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Was ist zu beachten?

An die einmal gewählte Aufteilung sind Sie für sechs Monate gebunden. Eine Änderung ist danach möglich, etwa wenn sich der Pflegebedarf verändert.

Häufige Fragen zur Kombinationspflege

Wie wird die Kombinationspflege abgerechnet?
Die Pflegekasse rechnet die genutzte Sachleistung mit dem Pflegedienst ab. Für den ungenutzten Prozentsatz wird anteiliges Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?
An die gewählte Kombination sind Sie sechs Monate gebunden. Danach können Sie die Aufteilung anpassen.

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