Immobilienverrentung: eine Möglichkeit zur Finanzierung der Pflegebedürftigkeit

Die Pflege von Angehörigen kostet Geld. Natürlich helfen die Ansprüche auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Trotzdem kann es finanziell eng werden. Eine Möglichkeit der finanziellen Entlastung kann die eigene Immobilien sein. Bei der sogenannten Immobilienverrentung wird durch den Teilverkauf oder Verkauf, der Vermietung oder der Nachbeleihung des Eigentums Geld erwirtschaftet. Diese Einnahmen können bei der Finanzierung der Pflegebedürftigkeit helfen, oder allgemein die Altersrente aufbessern. Gleichzeitig kann die Immobilienverrentung dafür genutzt werden, das eigene Zuhause altersgerecht umzubauen oder notwendige Reparaturen  am Objekt zu realisieren.

Hier erfahren Sie viele wichtigen Informationen zum Thema Immobilienverrentung und deren verschiedenen Möglichkeiten.


Nützliche Alltagshilfen


Wieso kann die Immobilienverrentung sinnvoll sein?

Viele Menschen im Ruhestand müssen mit einer sehr geringen Altersrente auskommen. Gleichzeitig soll der individuelle Lebensstandard meist nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben aufrechterhalten. Hier entsteht eine sogenannte Versorgungslücke. Viele Rentner verfügen zudem nicht über umfassende finanziellen Reserven, sodass ein Ausgleich mit eigenen Mitteln in der Regel keine Alternative darstellt. Doch viele Ruheständler und Pensionäre verfügen im Alter zumindest über eine abbezahlte Immobilie in Form einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses oder aber eines Grundstücks, die den größten Vermögenswert darstellt.

Verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverrentung

Die Immobilienverrentung wird meist über einen externen Investor abgewickelt. Bei diesem kann es sich entweder um einen Privatinvestor oder aber um einen gewerblichen Investor handeln. In beiden Fällen ist das Prinzip jedoch gleich: Sie verkaufen Ihre Immobilie entweder teilweise oder vollständig und erhalten einen festen Einkommensstrom dafür. Dies kann zum Beispiel in Form einer Zeitrente (für einen fest definierten Zeitraum) oder aber in Form einer Leibrente (bis zum Tod des Eigentümers) geschehen. Doch nicht immer muss es direkt ein Verkauf sein.

Variante 1: Verkaufen Sie mit Nießbrauch oder Wohnrecht

Nießbrauch: Entscheiden Sie sich für die Immobilienverrentung in Form des Verkaufs mit Nießbrauch, verkaufen Sie Ihre Immobilie schon heute, behalten sich zu Lebzeiten aber ein sogenanntes Nießbrauchsrecht vor. Das bedeutet, dass Ihr Immobilieneigentum zwar in den Bestand des Käufers wechselt, Sie aber nach wie vor die entsprechende Immobilie vermieten können und Einkommensströme aus dieser generieren können.

Wohnrecht: Eine alternative Form stellt der Verkauf mit Wohnrecht dar. Auch bei dieser geht Ihr  Immobilieneigentum in den Bestand des Käufers über, Sie erhalten den Kaufpreis dafür, bewahren sich aber weiterhin das Recht, das entsprechende Objekt zu bewohnen – und zwar ebenfalls bis an Ihr Lebensende. Im Gegensatz zum Nießbrauchsrecht dürfen Sie die verkaufte Immobilie dann aber nicht mehr vermieten oder anderweitig Einkommensströme mit dieser erzielen.

Variante 2: Immobilienverrentung per Teilverkauf

Ebenfalls möglich ist ein sogenannter Teilverkauf, bei dem Sie einen beliebigen Anteil Ihrer Immobilie (meist jedoch maximal 50 Prozent möglich) verkaufen und ein lebenslanges Nießbrauchs- oder Wohnrecht dafür erhalten. Hierfür muss dann in aller Regel eine monatliche Nutzungsgebühr gezahlt werden, die einer Mietzahlung gleichkommt. Die Option des Teilverkaufs wird gern genutzt, um beispielsweise Grundstück und Objekt getrennt voneinander zu verkaufen. Ein Teilverkauf bietet oft auch die Möglichkeit, seinen individuellen finanziellen Spielrahmen kurzfristig zu erweitern, um beispielsweise anstehende Reparaturen am Objekt zu realisieren.

Variante 3: Immobilienverrentung per Leibrente

Eine weitere Variante der Immobilienverrentung stellt die Leibrente dar. Hierbei gilt es jedoch zwischen der Leibrente bis ans Lebensende und der Leibrente auf Zeit zu unterscheiden. Bei beiden Formen wird die Immobilie jedoch vollständig an den Käufer veräußert. Der Verkäufer erhält hierfür jedoch nicht den kompletten Kaufpreis,  sondern das Anrecht auf eine regelmäßige Rentenzahlung. Und zwar bei der einen Variante auf bestimmte Zeit (beispielsweise für 10, 15 oder sogar 20 Jahre) und bei der anderen Variante bis zum Tod des Verkäufers. Nach Ablauf beider Zeiträume gilt die Immobilie dann als abbezahlt und geht vollständig in das Eigentum des Käufers über.

Variante 4: Umkehrhypotheken nutzen

Bei einer Umkehrhypothek kann die eigene, abbezahlte Immobilie mit bis zu 50 Prozent ihres Wertes beliehen werden. Die Bank zahlt Ihnen hierfür eine erneute Hypothek auf Ihre Immobilie aus (entweder per Einmalzahlung oder in Raten). Die Umkehrhypothek müssen Sie nicht tilgen – stattdessen erhält die Bank nach Ihrem Ableben das Recht, die Immobilie zu verkaufen, wodurch das ursprüngliche Darlehen dann getilgt wird. Diese Variante ist in der Bundesrepublik Deutschland noch recht neu, erfreut sich aber immer größerer Beliebtheit.

Die Vor- und Nachteile der einzelnen Formen

Jede Form der Immobilienverrentung genießt für sich Vor-, aber auch Nachteile. Jene sind immer mit den individuellen Lebenssituationen des Verkäufers in Verbindung. Hat dieser beispielsweise Nachkommen, an die die eigene Immobilie vererbt werden soll? Der Immobilienverkauf mit Nießbrauchsrecht sowie der Immobilienverkauf mit einer Umkehrhypothek sind für Sie selbst zwar ganz praktisch, Ihre potenziellen Nachkommen werden von Ihrem einstigen Immobilieneigentum jedoch nichts mehr haben. Gleichzeitig handelt es sich hierbei um die teuersten Varianten, da die Immobilie im ersten Fall nur für einen überschaubaren Zeitraum vermietet wird, im zweiten Fall quasi zur Hälfte ihres Wertes über den Tisch geht.

Ein guter Kompromiss ist da oftmals ein Teilverkauf. Die Leibrente, beziehungsweise auch die anderen Immobilienverrentungsformen eignen sich insbesondere für Sie, wenn Sie aufgrund von jahrelanger Selbstständigkeit über keinerlei nennenswerte Rentenansprüche verfügen, beziehungsweise Sie Ihren Besitz nahezu komplett in Ihrer abbezahlten Immobilie gebündelt haben.

Fazit und Alternativen

Die oben genannten Formen der Immobilienverrentung stellen allesamt hervorragende Möglichkeiten zur Aufbesserung der eigenen Rente, beziehungsweise der individuellen finanziellen Lage im Alter dar. Gleichwohl handelt es sich jedoch im Zweifelsfall um vergleichsweise teure Strategien, da ein vorzeitiges Ableben jederzeit passieren kann und auch potenzielle Nachkommen in ihrem Erbe beschnitten werden.

Alternativ hierfür kann jedoch immer ein vollständiger Verkauf Ihrer Immobilie zu Lebzeiten in Betracht gezogen werden. Hierfür erhalten Sie, als potenzieller Immobilieneigentümer dann den vollständigen Kaufpreis direkt vom Käufer und können diesen beliebig für sich nutzen – beispielsweise für einen Umzug in eine günstige Mietwohnung.

Eine derartige Vorgehensweise lohnt sich vor allem dann, wenn die eigene Immobilie früher oder später zur Last wird, beziehungsweise große Investitionskosten für den Umbau in altersgerechtes Wohnen nach sich ziehen würde. Auch bei einem Umzug ins Altersheim.

Immobilienverrentung via Hausgold

*Werbung – Verlinkung führt zum Kooperationspartner Hausgold. Durch die eine Eigentumsbewertung entstehen keine Kosten.

DerPflegefuchs.de – Das Infoportal für pflegende Angehörige

Wir möchten pflegende Angehörige und Interessierte informieren und unterstützen. DerPflegefuchs.de ist keine klassische Pflegeberatung, sondern ein Infoportal rund um das Thema Pflege von Angehörigen. In unserem Menü finden Sie verschiedene Infos zu den wichtigsten Pflegethemen. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, weiterführende Links und erstellen regelmäßig interessante Beiträge in unserem PflegeBlog. Schön, dass Sie da sind!

Eine derartige Vorgehensweise lohnt sich vor allem dann, wenn die eigene Immobilie früher oder später zur Last wird, beziehungsweise große Investitionskosten für den Umbau in altersgerechtes Wohnen nach sich ziehen würde. Auch bei einem Umzug ins Altersheim.

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Wir haben vor 10Jahren unser Haus verkauft, Die Tochter hat 13500e bekommen, mit der Auflage sie soll uns im Alter Pflegen ,uns gehören unten 2 Räume. wir sind Ausgezogen. jetzt stehen Sie schon 6 Jahre leer
    meine frau liegt im Sterben Sie mu8 in Kurzeitpflege, mu8 die Tochter das Geld zurück geben,damit jch alles Bezahlen kann

    Antworten

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