Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegegraden zu – auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und wird gegen Belege erstattet, etwa für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse, die pflegende Angehörige entlastet. Hier erfahren Sie, wofür Sie die 131 € pro Monat einsetzen können und wie die Erstattung funktioniert.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag (anerkannte Dienste, z. B. Betreuung, Haushaltshilfe)
Bei Pflegegrad 1 zusätzlich für ambulante Pflegesachleistungen
Wer hat Anspruch?
Den Entlastungsbetrag erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden. Er wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt.
Wie bekomme ich das Geld?
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnungen erstattet: Sie reichen die Belege anerkannter Dienste bei der Pflegekasse ein. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden – danach verfallen sie.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht allen Pflegegraden zu – als einzige Geldleistung auch Pflegegrad 1.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Belege anerkannter Dienste von der Pflegekasse erstattet.
Verfällt nicht genutztes Geld?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden. Danach verfallen sie.
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