Elektromobil für Senioren: Kosten und Zuschuss der Kasse

Auf den Punkt

Übernimmt die Krankenkasse ein Elektromobil?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse ein Elektromobil als Hilfsmittel (§ 33 SGB V) – unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist eine erhebliche, dauerhafte Gehbehinderung, die sich nicht mit Rollator oder Rollstuhl ausgleichen lässt, sowie die sichere Bedienbarkeit. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 %.

Ein Elektromobil erhält die Mobilität und Teilhabe bei starker Gehbehinderung. Hier erfahren Sie, wann die Krankenkasse zahlt und wie Sie es beantragen.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Kasse übernimmt ein Elektromobil, wenn die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass eine selbstständige Teilnahme am Leben ohne das Hilfsmittel nicht möglich wäre – und einfachere Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl) nicht ausreichen.

Voraussetzungen

  • erhebliche, dauerhafte Gehbehinderung
  • sichere Bedienung (Sehkraft, Konzentration, Motorik)
  • das Mobil kann zu Hause abgestellt und geladen werden

So beantragen Sie ein Elektromobil

Der Arzt stellt eine Verordnung mit Begründung aus. Diese reichen Sie mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Häufig folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bei Bewilligung zahlen Sie nur die Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 €).

Häufige Fragen zum Elektromobil

Bekomme ich ein Elektromobil bei Pflegegrad 2 oder 3?
Der Pflegegrad ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit – eine erhebliche, dauerhafte Gehbehinderung. Liegt sie vor, übernimmt die Krankenkasse das Elektromobil auch bei Pflegegrad 1, 2 oder 3.
Was kostet mich ein Elektromobil über die Kasse?
Nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (5 bis 10 €). Das Mobil bleibt in der Regel Eigentum der Kasse und wird leihweise überlassen.

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