Betreuungsverfügung: Wunsch-Betreuer dem Gericht vorschlagen

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Auf den Punkt

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird – und wen nicht. Anders als die Vorsorgevollmacht verhindert sie das Betreuungsverfahren nicht, steuert es aber. Gericht und Betreuer sind an Ihre Wünsche gebunden.

Wer keine Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht hat, kann mit einer Betreuungsverfügung dennoch Einfluss nehmen. So unterscheidet sie sich von der Vollmacht und was Sie regeln können.

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Beide Dokumente verfolgen unterschiedliche Ansätze:

  • Die Vorsorgevollmacht überträgt einer Person direkt die Vertretung – ganz ohne Gericht.
  • Die Betreuungsverfügung ist ein Wunsch an das Betreuungsgericht: Sie schlägt eine geeignete Person als Betreuer vor und kann andere ausschließen.

Sinnvoll ist die Betreuungsverfügung vor allem dann, wenn keine Person für eine umfassende Vollmacht infrage kommt – oder als Rückfallebene ergänzend zur Vollmacht.

Was Sie festlegen können

In der Betreuungsverfügung können Sie unter anderem bestimmen:

  • wer als Betreuer eingesetzt werden soll – und wer auf keinen Fall
  • Wünsche zur Lebensführung, zum Wohnort und zur Pflege
  • wie mit Vermögen und Alltag umgegangen werden soll

Form und Hinterlegung

Die Betreuungsverfügung ist formfrei, sollte aber schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Registrieren lässt sie sich im Zentralen Vorsorgeregister. Bewahren Sie sie so auf, dass sie im Ernstfall gefunden wird – etwa bei einer Vertrauensperson oder beim Betreuungsgericht.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Meist nicht zwingend. Sie kann aber als Absicherung sinnvoll sein, falls die Vollmacht einmal nicht anerkannt wird oder der Bevollmächtigte ausfällt.
Ist der Betreuer an die Verfügung gebunden?
Ja. Gericht und Betreuer müssen sich an Ihre festgelegten Wünsche halten, solange diese Ihrem Wohl nicht widersprechen.

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