Auf den Punkt
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wer keine Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht hat, kann mit einer Betreuungsverfügung dennoch Einfluss nehmen. So unterscheidet sie sich von der Vollmacht und was Sie regeln können.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Beide Dokumente verfolgen unterschiedliche Ansätze:
- Die Vorsorgevollmacht überträgt einer Person direkt die Vertretung – ganz ohne Gericht.
- Die Betreuungsverfügung ist ein Wunsch an das Betreuungsgericht: Sie schlägt eine geeignete Person als Betreuer vor und kann andere ausschließen.
Sinnvoll ist die Betreuungsverfügung vor allem dann, wenn keine Person für eine umfassende Vollmacht infrage kommt – oder als Rückfallebene ergänzend zur Vollmacht.
Was Sie festlegen können
In der Betreuungsverfügung können Sie unter anderem bestimmen:
- wer als Betreuer eingesetzt werden soll – und wer auf keinen Fall
- Wünsche zur Lebensführung, zum Wohnort und zur Pflege
- wie mit Vermögen und Alltag umgegangen werden soll
Form und Hinterlegung
Die Betreuungsverfügung ist formfrei, sollte aber schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Registrieren lässt sie sich im Zentralen Vorsorgeregister. Bewahren Sie sie so auf, dass sie im Ernstfall gefunden wird – etwa bei einer Vertrauensperson oder beim Betreuungsgericht.
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