Bestattungsvorsorge: die eigene Bestattung zu Lebzeiten regeln

Bestattungsvorsorge

Auf den Punkt

Was ist eine Bestattungsvorsorge und wie funktioniert sie?

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie Ihre eigene Bestattung zu Lebzeiten – Wünsche und Finanzierung. Üblich sind ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter sowie ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung, um die Kosten abzusichern und Angehörige zu entlasten.

Die eigene Bestattung zu planen fällt schwer – doch eine Bestattungsvorsorge schenkt Klarheit und nimmt den Angehörigen später eine große Last ab. So funktioniert sie.

Was zur Bestattungsvorsorge gehört

Eine Vorsorge hat zwei Seiten:

  • die inhaltlichen Wünsche – Bestattungsart, Ablauf der Trauerfeier, Grabstelle
  • die finanzielle Absicherung der Kosten
  • optional eine Bestattungsverfügung, die die Wünsche schriftlich festhält

Wie Sie die Kosten absichern

Für die Finanzierung gibt es mehrere Wege:

  • Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto – der Betrag wird insolvenzsicher angelegt und ist zweckgebunden
  • Sterbegeldversicherung – kleine monatliche Beiträge, lohnt sich vor allem bei jüngerem Eintrittsalter
  • ein Sparbuch ist weniger geeignet, weil das Geld zum Nachlass zählt und erst nach dem Erbschein verfügbar ist

Ein Treuhandkonto in angemessener Höhe gehört zum Schonvermögen und ist damit auch vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.

Vorteile für die Angehörigen

Eine Bestattungsvorsorge entlastet die Hinterbliebenen gleich dreifach: emotional, weil schwere Entscheidungen bereits getroffen sind; organisatorisch, weil vieles geregelt ist; und finanziell, weil die Kosten gedeckt sind. Zugleich ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Was eine Bestattung kostet Die Kostenfaktoren im Überblick. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?
Beim Treuhandkonto wird ein Einmalbetrag sicher angelegt. Eine Sterbegeldversicherung verteilt die Kosten auf monatliche Beiträge, lohnt sich bei spätem Abschluss aber oft weniger. Welche Variante passt, hängt von Alter und finanzieller Situation ab.
Ist das Vorsorgegeld vor dem Sozialamt geschützt?
Ja. Eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt zum sogenannten Schonvermögen und wird bei der Sozialhilfe nicht angerechnet.

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