Barrierefrei umbauen: bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse

Auf den Punkt

Welchen Zuschuss gibt es für barrierefreies Umbauen?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Maßnahme – etwa für eine bodengleiche Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder einen Treppenlift. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, erhöht sich der Betrag.

Ein barrierefreies Zuhause erhält die Selbstständigkeit und erleichtert die Pflege. Die Pflegekasse beteiligt sich großzügig an den Umbaukosten.

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

  • bodengleiche Dusche oder Badumbau
  • Entfernen von Türschwellen, Verbreitern von Türen
  • Treppenlift oder Rampen
  • Haltegriffe und anpassbare Küchen

Höhe und Antrag

Pro Maßnahme zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € (ab Pflegegrad 1). Den Antrag stellen Sie vor dem Umbau bei der Pflegekasse, idealerweise mit Kostenvoranschlag. Verändert sich die Pflegesituation, kann eine weitere Maßnahme bezuschusst werden.

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Häufige Fragen zum barrierefreien Umbau

Wie hoch ist der Zuschuss für den Badumbau?
Bis zu 4.180 € pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag.
Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen?
Ja, idealerweise vor Beginn der Maßnahme mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse.

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