Alltagsbegleiter für Senioren

Auf den Punkt

Was macht ein Alltagsbegleiter und wer zahlt das?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt ältere Menschen bei Alltäglichem: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und leichte Hilfe im Haushalt. Mit Pflegegrad lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für anerkannte Angebote einsetzen.

Nicht jede Unterstützung im Alter ist Pflege. Oft geht es um Gesellschaft, Begleitung und Entlastung im Alltag – genau hier setzt ein Alltagsbegleiter an. Was er leistet und wer ihn bezahlt, erfahren Sie hier.

Aufgaben eines Alltagsbegleiters

Ein Alltagsbegleiter (auch Betreuungskraft oder Seniorenbegleiter) übernimmt vor allem soziale und unterstützende Aufgaben:

  • Gesellschaft leisten, vorlesen, gemeinsam spielen oder spazieren gehen
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder beim Einkauf
  • Unterstützung bei leichter Hausarbeit und im Alltag
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise Betreuung

Nicht dazu gehören körperbezogene Pflege und Behandlungspflege – diese leistet ein ambulanter Pflegedienst.

Kosten und Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Mit einem Pflegegrad (1 bis 5) steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Er kann für anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ – also auch für Alltagsbegleiter zugelassener Anbieter – verwendet werden. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansammeln und ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen.

Wie finde ich einen Alltagsbegleiter?

Wichtig ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist – nur dann erstattet die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag. Anlaufstellen sind:

  • Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen
  • anerkannte Betreuungs- und Nachbarschaftsdienste
  • Wohlfahrtsverbände wie DRK, Caritas oder Diakonie
Der Entlastungsbetrag (131 €) Wofür Sie die 131 Euro monatlich nutzen können. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse einen Alltagsbegleiter?
Über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ja – vorausgesetzt, der Anbieter ist im jeweiligen Bundesland als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt.
Braucht man einen Pflegegrad für einen Alltagsbegleiter?
Für die Erstattung über den Entlastungsbetrag ja, ab Pflegegrad 1. Privat lässt sich ein Alltagsbegleiter jederzeit ohne Pflegegrad beauftragen.

Kostenlose Pflegeberatung 030 96 53 55 46